Ab 1. Mai in Mitteldeutschland: Mopedführerschein ab 15
von Emilia Schmidt 29. April 2013
Die Jugendlichen wird es freuen. Ab dem 01. Mai 2013 ist das Fahren eines Mopeds – wie schon mal zu DDR-Zeiten – bereits mit 15 Jahren möglich. Allerdings gilt diese als Pilotprojekt vorgesehene Regelung vorläufig nur in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat nach kontroversen Debatten der Länder nun Grünes Licht für das Fahren eines Mopeds mit 15 Jahren gegeben. Hintergrund ist die Tatsache, dass immer mehr junge Leute gerade auf dem Land auf Mobilität angewiesen sind. Defizite in der Infrastruktur und geringe Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel sollen dadurch ausgeglichen werden. Das Projekt soll über einen Zeitraum von fünf Jahren laufen. Danach werden die Ergebnisse wissenschaftlich analysiert, wobei der Schwerpunkt ganz sicher in der Auswertung der Unfallstatistik liegen wird.
Nach der Fahrschulausbildung und erfolgreich absolvierter Prüfung dürfen die Jugendlichen dann ein Kraftfahrzeug der Klasse AM (Kleinkraftfahrzeuge bis zu 45 km/h) fahren. Diese Bescheinigung ist auf die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beschränkt. Sie gilt bis drei Monate nach der Vollendung des 16. Lebensjahres und muss dann in einen regulären, bundesweit geltenden Führerschein umgetauscht werden.
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